Für eine standardisierte und nachvollziehbare Bewertung der Eignung von Waldflächen als NWR wurde ein Kriterienkatalog erstellt. Dieser dient als Grundlage für die Begutachtung und Auswahl geeigneter Waldflächen.

Naturnähe der Vegetation: Übereinstimmung der Baumartenzusammensetzung der aktuellen Vegetation mit jener der potenziellen natürlichen Vegetation.

Bestandesstruktur, Bestandesalter, Bestandestextur: Nachhaltiges Vorhandensein möglichst aller Bestandesentwicklungsphasen innerhalb eines Reservates.

Mindestgröße: Die Mindestfläche für ein NWR wird durch das Minimumstrukturareal bestimmt. (Jene Waldfläche, die notwendig ist, damit jede Bestandesentwicklungsphase nachhaltig vertreten ist.) Das Minimumstrukturareal ist von der Waldgesellschaft abhängig und beträgt zwischen 10 und 50 ha.

Topographische Einheit: Die Geschlossenheit der topographischen Einheit ist zu berücksichtigen. Idealerweise sollen natürliche Geländegrenzen wie Gräben, Rücken oder Einzugsgebiete berücksichtigt werden.

Seltenheit und Gefährdung: Alle seltenen Waldgesellschaften sollen erfasst werden; für seltene und/oder gefährdete Waldgesellschaften darf von der Mindestgröße abgewichen werden.

Pufferzonen: Pufferzonen sollen äußere Einflüsse auf das Reservat minimieren. In diesen Bereichen ist eine naturnahe Waldnutzung möglich. Die Breite der Pufferzonen sollte zwischen 1 bis 3 Baumlängen liegen.

Beeinträchtigung durch Wege, Leitungstrassen, Straßen: Durch diese Beeinträchtigungen darf kein negativer Einfluss auf das gesellschaftsspezifische Waldinnenklima und die Waldentwicklung entstehen.

Wildeinfluss: Der Wildstand muss eine gesicherte Verjüngung aufkommen lassen; diese muss die Baum- und Straucharten der potenziellen natürlichen Waldgesellschaft beinhalten.